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   BVerwG, 30.06.1972 - VII C 22.71   

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BVerwG, 30.06.1972 - VII C 22.71 (https://dejure.org/1972,252)
BVerwG, Entscheidung vom 30.06.1972 - VII C 22.71 (https://dejure.org/1972,252)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juni 1972 - VII C 22.71 (https://dejure.org/1972,252)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erhebung der Anfechtungsklage nach Bestehen der Wiederholungsprüfung - Darstellung einer Klage eines Referendars als beamtenrechtliche Klage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 40, 205
  • MDR 1972, 978
  • DÖV 1973, 149
  • DÖV 1973, 57
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 07.05.1971 - VII C 51.70

    Klage gegen eine Prüfungsentscheidung im zweiten juristischen Staatsexamen -

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1972 - VII C 22.71
    Das Verwaltungsgericht und der Kläger sind dieser Auffassung entgegengetreten; auch unter Berücksichtigung der von ihnen angeführten Gesichtspunkte hält der erkennende Senat an der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 30, 172 [173 ff.]; 38, 105 [106]) fest.

    Die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts ist auch im Zusammenhang damit zu sehen, daß die Vorschriften über juristische Staatsprüfungen wegen ihrer Bedeutung allein schon für den Beruf des Rechtsanwalts an Art. 12 Abs. 1 GG gemessen werden müssen (vgl. BVerwGE 38, 105 [113] mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 29.08.1968 - II C 67.65

    Laufbahnprüfungen für den mittleren und den gehobenen Gemeindeverwaltungsdienst -

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1972 - VII C 22.71
    Das Verwaltungsgericht und der Kläger sind dieser Auffassung entgegengetreten; auch unter Berücksichtigung der von ihnen angeführten Gesichtspunkte hält der erkennende Senat an der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 30, 172 [173 ff.]; 38, 105 [106]) fest.
  • BVerwG, 12.03.1965 - VII ER 404.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1972 - VII C 22.71
    Der erkennende Senat folgt mit dieser Entscheidung der auch schon vom Verwaltungsgericht erwogenen Auffassung des Berufungsgerichts und gibt seine entgegenstehende frühere Rechtsprechung (Beschluß vom 12. März 1965 - BVerwG VII ER 404.65 -) auf.
  • BVerwG, 12.04.1991 - 7 C 36.90

    Reifeprüfung - Klage aufgrund nicht bestandener Reifeprüfung - Aufhebung der

    Die Frage, ob der Prüfling nach dem Bestehen der Wiederholungsprüfung noch den negativen Prüfungsbescheid der Erstprüfung anfechten kann oder ob sich die Anfechtungsklage erledigt hat und er diese deshalb bei bestehendem Feststellungsinteresse gemäß § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage umstellen muß, hat den erkennenden Senat bereits in mehreren Verfahren über berufsbezogene Prüfungen beschäftigt, so in den Verfahren, die mit den Urteilen vom 7. Mai 1971, vom 30. Juni 1972 und vom 13. Oktober 1972 abgeschlossen worden sind (BVerwGE 38, 105; 40, 205; 41, 34).
  • BVerwG, 28.04.1978 - 7 C 50.75

    Wiederholung der ärztlichen Vorprüfung im Fach Physiologie - Verstoß gegen das

    Daher kann die angefochtene Prüfungsentscheidung den Kläger noch in seinen Rechten verletzen (vgl. auch Urteil vom 30. Juni 1972 - BVerwG 7 C 22.71 - [BVerwGE 40, 205, 207 [BVerwG 30.06.1972 - VII C 22/71]]).
  • BVerwG, 13.10.1972 - VII C 17.71

    Stellen von unterschiedlichen Hilfsmitteln für die Aufsichtsarbeiten in der

    Dies hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 30. Juni 1972 - BVerwG VII C 22.71 - (MDR 1972, 978) entschieden.
  • BFH, 22.05.2001 - VII R 71/99

    Steuerberaterprüfung: Hauptsacheerledigung durch erfolgreiche Zweitprüfung

    Das Bestehen einer berufseröffnenden Prüfung --hier: Steuerberaterprüfung-- im zweiten Anlauf führt zur Erledigung einer gegen die vorherige negative Prüfungsentscheidung gerichteten Anfechtungsklage, wenn der Prüfungskandidat das Anfechtungsbegehren von vornherein erkennbar nur auf die Kassation der negativen Prüfungsentscheidung beschränkt hat und es ihm nicht um die Beseitigung des ihm aufgrund des Bescheides anhaftenden Makels eines Repetenten ging (Abgrenzung zu der Senatsentscheidung vom 22. März 1977 VII R 26/76, BFHE 122, 11, BStBl II 1977, 611, und zu den BVerwG-Urteilen vom 12. April 1991 7 C 36.90, NVwZ 1992, 56; vom 30. Juni 1972 VII C 22.71, BVerwGE 40, 205, und vom 13. Oktober 1972 VII C 17.71, BVerwGE 41, 34).

    Allerdings hat das BVerwG in den Urteilen vom 12. April 1991 7 C 36.90 (Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 1992, 56), vom 30. Juni 1972 VII C 22.71 (BVerwGE 40, 205) und vom 13. Oktober 1972 VII C 17.71 (BVerwGE 41, 34) und ihm folgend der erkennende Senat (Urteil in BFHE 122, 11, BStBl II 1977, 611) ein erledigendes Ereignis trotz bestandener Wiederholungsprüfung in den Fällen berufseröffnender Prüfungen verneint und demzufolge das Fortbestehen bzw. Bestehen des Rechtsschutzbedürfnisses der von den Klägern erhobenen Anfechtungsklagen bejaht.

    Dabei lagen dem Senatsurteil in BFHE 122, 11, BStBl II 1977, 611 und den Urteilen des BVerwG in NVwZ 1992, 56, in BVerwGE 40, 205 und in BVerwGE 41, 34 Sachverhalte zugrunde, in denen der jeweilige Kläger an der erhobenen Anfechtungsklage festhalten wollte bzw. diese erst erhoben hat, nachdem die Wiederholungsprüfung bestanden war, er also das Vorliegen einer dem negativen Prüfungsbescheid anhaftenden Beschwer und sein Begehren, diese beseitigt wissen zu wollen, zum Ausdruck gebracht hat.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.1990 - 9 S 707/89

    Kein Anspruch auf Neubescheidung über das Ergebnis der Erstprüfung bei

    Mit dem Bestehen der Wiederholungsprüfung erledigt sich grundsätzlich die Verpflichtungsklage gegen den Bescheid über das Nichtbestehen der Erstprüfung und dieser selbst als bloßer Annex des Verpflichtungsbegehrens (gegen BVerwGE 40, 205/207 und 55, 355/357).

    Dem steht zwar die Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts -- 7. Senat -- entgegen, das in zwei Revisionsurteilen (BVerwGE 40, 205/207, BVerwGE 55, 355/357) in solchen Fällen eine sogenannte isolierte Anfechtungsklage (vgl. zu diesem Institut Kopp, VwGO, 8. Aufl., RdNr. 22 zu § 42 m.w.N. und BVerwGE 38, 99) für zulässig hält, weil, ungeachtet des Bestehens der Wiederholungsprüfung, die zum Erwerb der durch das Zeugnis erteilten Befähigung geführt hat,.

  • BVerwG, 16.11.1978 - 5 C 25.77

    Zuständigkeit des Amts für Ausbildungsförderung für die sich aus dem

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Anwendung dieser Vorschrift bei Mehrländerbehörden (BVerwGE 40, 205) seien die Worte "innerhalb des Landes" dahin zu verstehen, daß der Sitz der beklagten Mehrländerbehörde gemäß § 52 Nr. 3 Satz 3 in Verbindung mit Nr. 5 VwGO in den Fällen maßgeblich sein solle, in denen der Beschwerte nicht innerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Mehrländerbehörde wohne.

    Diesem Ergebnis steht nicht die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 1972 (BVerwGE 40, 205) entgegen, die das Oberverwaltungsgericht für seine Auffassung anführt.

    Ferner war Kern der rechtlichen Ausführungen in der Entscheidung BVerwGE 40, 205 die Frage, ob die Regelungen in § 52 Nr. 3 Sätze 2 und 3 VwGO in ihrer ursprünglichen Fassung auch in dem Falle anzuwenden waren, in dem eine gemeinsame Behörde mehrerer Bundesländer den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hatte.

  • OVG Berlin, 16.04.2002 - 4 B 14.99

    Prüfungsgebühren für Referendare

    Der Relevanz des Grundsatzes der Unentgeltlichkeit der Ausbildung steht ebenso wenig entgegen, dass es sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei Klagen gegen Prüfungsentscheidungen in der zweiten juristischen Staatsprüfung nicht um "Klagen aus dem Beamtenverhältnis" handelt (zu § 127 BRRG: BVerwG, DÖV 1961, 790 sowie BVerwGE 30, 172 [174] und 38, 105 [106]; zu § 52 Nr. 4 Satz 1 VwGO: BVerwGE 40, 205 [207 f.]).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.1976 - IX 782/74
    Besteht ein solches Interesse nicht mehr, so hat sich der Prüfungsbescheid im Sinne des § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO erledigt (teilweise abweichend von BVerwG, Urt. v. 30.06.1972, BVerwGE 40, 205).

    Der Kläger kann nun nicht mehr im Wege der Verpflichtungsklage auf Zuerkennung der nach bestandener Wiederholungsprüfung bereits erreichten Berechtigung oder Befähigung klagen (BVerwG, Urt. v. 30.06.1972, BVerwGE 40, 205, 207.).

    Insoweit vermag der Senat auch der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.06.1972, BVerwGE 40, 205, 207, nicht zu folgen, als dort angenommen wird, daß der Ausspruch über das Nichtbestehen der Erstprüfung einen das Bestehen der Wiederholungsprüfung überdauernden selbständigen Regelungsinhalt einer negativen Bewertung aufweise, des Inhalts nämlich, daß der Prüfungsbewerber auf Grund dieser Prüfung die angestrebte Berechtigung nicht erworben habe und spätere Prüfungen Wiederholungsprüfungen seien (BVerwG a.a.O.; ihm folgend Niehues, Schul- und Prüfungsrecht 1976, S. 240 f.; Kopp, VwGO, 2. Aufl., Anm. 8 zu § 113).

  • BVerwG, 06.10.1978 - 5 ER 402.78

    Zuständigkeitsfragen - Verwaltungsgerichtsbezirke - Amt für Ausbildungsförderung

    Sie will, wie das Bundesverwaltungsgericht schon für die insoweit vergleichbare frühere Fassung entschieden hat (BVerwGE 40, 205 [208]), vermeiden, daß sich Rechtsstreitigkeiten bei nur einem Gericht konzentrieren, das für den Sitz einer Behörde mit weiträumigem Wirkungsbereich zuständig wäre.
  • BVerwG, 09.06.2020 - 6 AV 3.20

    Anfechtungsklage; Bindungswirkung; Gerichtsstand; Rückverweisung;

    Diese Ausnahme hat der Gesetzgeber vorgesehen, um eine Überlastung des für den Sitz einer Landeszentralbehörde zuständigen Gerichts zu vermeiden und eine gewisse Ortsnähe der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu gewährleisten (BT-Drs. 3/55 S. 35 f.; vgl. auch BT-Drs. 7/1058 Anlage 2; BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1972 - 7 C 22.71 - BVerwGE 40, 205 ).
  • BFH, 22.03.1977 - VII R 26/76

    Bestehen der Steuerberaterprüfung - Rechtsschutzinteresse - Anfechtung der ersten

  • VG Mainz, 09.08.2018 - 1 K 760/17

    Erscheinungspflicht des Prüflings zur Staatsprüfung

  • VG Berlin, 20.01.1999 - 12 A 551.98

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Prüfungsgebühr für die zweite juristische

  • BVerfG, 07.05.1974 - 2 BvL 17/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Regelung der verwaltungsgerichtliche

  • VG München, 20.09.2018 - M 13 K 18.4419

    Auskunft über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten

  • BVerwG, 09.03.2010 - 1 WB 9.09

    Abgrenzung zwischen dem Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten und dem

  • BVerwG, 04.09.1989 - 7 B 132.89

    Wiederholungsprüfung - Unrechtmäßiges Nichtbestehen - Fortsetzung der

  • VG Karlsruhe, 24.07.2015 - 5 K 2812/14

    Zur örtlichen Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte bei Auslandsausbildungen

  • BVerwG, 21.03.1974 - VI C 62.72

    Rechtsmittel

  • VGH Baden-Württemberg, 20.08.1990 - 9 S 1516/90

    Durch Bestehen einer Wiederholungsprüfung erledigt sich die Verpflichtungsklage

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.01.1994 - 2 A 11593/93

    Prüfungsentscheidung; Substantiierte Einwände eines Prüflings; Überdenken des

  • BVerwG, 16.10.1989 - 2 B 134.89

    Zulassung zum Aufstieg - Rechtsschutzbedürfnis für die Klage eines Beamten auf

  • BVerwG, 24.11.1988 - 7 B 178.88

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 10.01.2023 - 2 A 4.22

    Sachliche Zuständigkeit für Prüfungen am Zentrum für Nachrichtendienstliche Aus-

  • VG Hannover, 15.06.2018 - 3 A 3102/18

    Ausbildungsförderung; Ausbildungsförderung im Ausland; Auslandsausbildunghilfen;

  • BVerwG, 03.07.1978 - 3 ER 400.78

    Bescheide eines Ausgleichsamts - Anteilsrechte an Kapitalgesellschaften -

  • VG Karlsruhe, 02.02.2016 - 7 K 348/16

    Dienstlicher Wohnsitz bei Rechtsreferendaren

  • BVerwG, 03.07.1978 - 3 ER 402.78

    Rechtsmittel

  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.1974 - IX 677/72
  • BVerwG, 10.01.2023 - 2 VR 5.22

    Klage gegen das Nichtbestehen der Zwischenprüfung im Rahmen des

  • OVG Saarland, 20.03.1975 - I R 13/74

    Anspruch auf Aufhebung eines Prüfungsbescheides; Bestehen einer Hauptprüfung für

  • VG Wiesbaden, 20.05.2009 - 5 K 569/09

    Gerichtliche Zuständigkeit bei länderübergreifendem Tätigwerden einer

  • VG Frankfurt/Main, 16.05.2001 - 12 E 2802/96
  • VG Stuttgart, 17.08.2023 - 10 K 1589/23

    Örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts bezüglich der Prüfungsentscheidung

  • VG Köln, 03.08.2000 - 6 K 7230/96

    Bewertung der Leistung im mündlichen Teil der ärztlichen Vorprüfung

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